Lehrkräfte-
Sammelkarten
Abi 27

Teilnahmebedingungen

Fassung 2026-08-31.4

1. Veranstalter und Zweck

Veranstalter der Aktion „Lehrkräfte-Sammelkarten“ ist Vito Buchholz für das Abiballkomitee 2027 der Elsa-Brändström-Schule (nachfolgend „Veranstalter“). Ziel der Aktion ist es, Sammelkarten mit Lehrkräften der Elsa-Brändström-Schule zu gestalten und gegen eine Spende abzugeben, um den Abiball des Abschlussjahrgangs 2027 mitzufinanzieren.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnehmen können ausschließlich Lehrkräfte der Elsa-Brändström-Schule mit einer dienstlichen E-Mail-Adresse der Domain schule-sh.de. Die Teilnahme ist freiwillig; es besteht keinerlei dienstliche Verpflichtung, und eine Nichtteilnahme hat keine Nachteile zur Folge.

3. Ablauf und Bestätigung der E-Mail-Adresse

Vor dem Absenden des Formulars wird die angegebene E-Mail-Adresse durch einen per E-Mail zugesandten, 15 Minuten gültigen Zahlencode bestätigt. Damit wird sichergestellt, dass die Einwilligung tatsächlich von der jeweiligen Lehrkraft stammt und nicht von Dritten in ihrem Namen abgegeben wird.

4. Foto und Bildrechte

Für die Karte wird ein Foto benötigt, auf dem Gesicht und Oberkörper klar erkennbar sind. Pose und Hintergrund sind frei wählbar.

Mit dem Hochladen sichert die teilnehmende Person zu, dass sie über sämtliche Rechte an dem Foto verfügt und dass keine Rechte Dritter — insbesondere keine Urheberrechte einer fotografierenden Person und keine Persönlichkeitsrechte weiterer abgebildeter Personen — entgegenstehen. Auf dem Foto dürfen keine weiteren Personen erkennbar sein, ebenso wenig geschützte Markenlogos, urheberrechtlich geschützte Werke im Hintergrund (etwa Gemälde, Plakate oder Buchcover) oder verfassungsfeindliche beziehungsweise sonst verbotene Symbole. Der Veranstalter behält sich vor, Fotos zurückzuweisen, bei denen ein solcher Verstoß erkennbar ist.

Die teilnehmende Person räumt dem Veranstalter ein einfaches, räumlich unbeschränktes und auf die Dauer dieser Aktion beschränktes Nutzungsrecht ein, das Foto für die Gestaltung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung der Sammelkarten zu verwenden und zu diesem Zweck zu bearbeiten (Freistellen, Zuschneiden, Farbanpassung, Einfügen in das Kartenlayout). Rechtsgrundlage ist die Einwilligung nach § 22 KUG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

5. Inhalte der Karte

Auf der Karte erscheinen:

  • der angegebene Name,
  • das hochgeladene Foto,
  • die Anzahl der Dienstjahre an der Schule (Angabe der Lehrkraft, keine Abstimmung),
  • Hobbys, Wunsch-Superkraft, ungewöhnlicher Fakt und Lieblingsfach,
  • vier humoristisch gemeinte Balkenwerte (siehe Ziffer 6).

Die eingereichten Texte werden inhaltlich unverändert übernommen; redaktionelle Kürzungen aus Platzgründen bleiben vorbehalten. Der Veranstalter behält sich vor, Einsendungen abzulehnen, die beleidigende, diskriminierende oder rechtswidrige Inhalte enthalten.

6. Balkenwerte und freiwillige Schülerabstimmung

Jede Karte trägt vier Balkenwerte: Hausaufgaben, Korrekturspeed, Technik-Level, Radar-Scan. Sie sind ausdrücklich humoristisch gemeint und stellen keine Leistungsbeurteilung dar. Dass diese vier Werte Bestandteil der Karte sind, ist Teil der Teilnahme selbst und von der Einwilligung zur Kartengestaltung umfasst.

Freiwillig — und damit frei wählbar — ist allein, wer die Werte festlegt:

  • Wird die gesonderte Einwilligung erteilt, werden die Werte in einer Abstimmung unter Schülerinnen und Schülern auf einer Skala von 1 bis 10 ermittelt.
  • Wird sie nicht erteilt, legt stattdessen ein zufällig ausgelostes Mitglied des Abiballkomitees die Werte fest.

Aus der Wahl entsteht in keinem Fall ein Nachteil; die Teilnahme im Übrigen bleibt unberührt. In beiden Fällen stellt der Veranstalter sicher, dass abwertende oder ehrverletzende Werte nicht veröffentlicht werden. Auf Wunsch der abgebildeten Lehrkraft wird ein einzelner Wert vor dem Druck korrigiert oder die Karte ganz zurückgezogen.

Die Abstimmung findet nicht auf dieser Website statt, sondern gesondert im schulischen Rahmen. Sie erfolgt anonym; von den Abstimmenden werden keine Namen erhoben und keine personenbezogenen Ergebnisse gespeichert. Um Mehrfachabstimmungen zu verhindern, wird die Teilnahme technisch oder organisatorisch auf eine Stimme je Person begrenzt. Auf die Karte gelangt ausschließlich der zusammengefasste Durchschnittswert, nicht einzelne Stimmen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

7. Veröffentlichung und Verkauf

Die fertigen Karten werden gedruckt und im schulischen Umfeld sowie bei öffentlichen Veranstaltungen der Schule — etwa am Tag der offenen Tür oder bei Schulfesten — gegen eine Spende abgegeben; dabei können sie auch an Eltern und schulfremde Besucherinnen und Besucher gelangen. Zur Bewerbung der Aktion können einzelne Karten oder Ausschnitte davon auf Kanälen des Abiballkomitees und auf der Website der Schule online gezeigt werden. Eine Weitergabe der Fotos oder Angaben an Dritte zu anderen Zwecken — insbesondere zu Werbezwecken Dritter — findet nicht statt. Die Einnahmen fließen vollständig in die Finanzierung des Abiballs 2027.

8. Widerruf

Sämtliche Einwilligungen können jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft formlos gegenüber vito.buchholz@ebs-elmshorn.de widerrufen werden. Nach einem Widerruf werden die Angaben und das Foto gelöscht und die betreffende Karte nicht weiter hergestellt oder abgegeben. Bereits gedruckte und abgegebene Exemplare können aus tatsächlichen Gründen nicht zurückgerufen werden; darauf wird ausdrücklich hingewiesen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.

9. Datenschutz

Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Speicherdauer und zu den Betroffenenrechten stehen in der Datenschutzerklärung.

10. Änderungen und Schlussbestimmungen

Der Veranstalter kann diese Teilnahmebedingungen anpassen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. Bereits erteilte Einwilligungen bleiben an die Fassung gebunden, der zugestimmt wurde; diese wird zusammen mit der Einsendung gespeichert. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: August 2026 · Fassung 2026-08-31.4